Der Städte- und Gemeindebund macht möglicherweise einem Dauer-Streit-Thema in Borchen ein Ende – es geht um die von der CDU geforderten Tonaufzeichnungen der Ratssitzungen. Der Verband machte auf Anfrage der Gemeindeverwaltung deutlich, dass Aufnahmen während der Sitzung die Persönlichkeitsrechte der Ratsmitglieder verletzen könnten. Deshalb seien sie nur zulässig, wenn alle Betroffenen der Aufzeichnung zustimmen. Am Donnerstag wird sich der Borchener Haupt- und Finanzausschuss mit der Entscheidung des Städte- und Gemeindebundes beschäftigen.