EXKLUSIV Der Bad Lippspringer Arzt, bei dem bereits 2016 tausende Kinderpornos gefunden wurden, darf zunächst weiter praktizieren. Das bestätigte die Bezirksregierung Detmold auf Radio Hochstift-Anfrage. Und das obwohl das Verwaltungsgericht Minden gestern entschied, dass er seine Zulassung nicht zurückbekommt.
Um es ganz deutlich zu machen: Der Mann hat keine Zulassung mehr, darf aber momentan trotzdem noch Patienten behandeln. Der Grund: Das Urteil des VG Minden von gestern ist noch nicht rechtskräftig, denn der Allergologe aus Bad Lippspringe kann die Entscheidung noch anfechten. Die Bezirksregierung könnte direkt ein Berufsverbot aussprechen, aber nur dann wenn es eine „akute Gefahrenlage“ gibt. Diese sei bei dem Facharzt nicht gegeben. Das VG Minden hatte gestern entschieden, dass der Mediziner seine entzogene Approbation nicht wiederbekommt. Der Arzt hatte argumentiert, man habe die Kinderpornos ja nicht in seiner Praxis gefunden, sondern bei ihm zuhause.