Das Landgericht Paderborn hat einen ungewöhnlichen Fall verhandelt: es verurteilte einen Kinderschänder zur vier Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung. Sein achtjähriges Opfer und seine Schwester leben nun in einer Pflegefamilie. Der verurteilte 63-Jährige ist ein Wiederholungstäter.
2001 war der Paderborner wegen wiederholten Kindesmissbrauchs damals vom Landgericht Bielefeld zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Vor vier Jahren kam er aber wieder raus – die Behörden urteilten, von dem Mann gehe keine "akute Gefahr" aus. Ende vergangenen Jahres baute der 63-Jährige dann Kontakt zu einer alleinerziehenden Mutter auf, und konnte so deren achtjährigen Sohn zwei Mal missbrauchen. Der Junge vertraute sich seiner Mutter an, die daraufhin versuchte, den Täter zu erpressen. Der zeigte die versuchte Erpressung an, so kam die Polizei auf die Spur des Wiederholungstäters.