Die Gemeinde Borchen muss einer ehemaligen Kita-Leiterin kein Gehalt für die Zeit ihrer Suspendierung nachzahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Die Gemeinde hatte der umstrittenen Erzieherin nach einigen Vorfällen gekündigt. Die Frau klagt aber weiterhin auf ihren Posten als Leiterin. Alle Eltern haben ihre Kinder deswegen aus der Kita abgemeldet. Bürgermeister Reiner Allerdissen sieht sich gezwungen, die Einrichtung zu schließen.