Das Paderborner Einrichtungshaus Finke hat Kunden eine viel zu kurze Gewährleistungsfrist eingeräumt. Das Dortmunder Landgericht hat entsprechenden Unterlassungsanträgen von Wettbewerbshütern stattgegeben. Die Finke- Unternehmensgruppe war vorher schon selbst tätig geworden.
Ein Sprecher hat auf Radio Hochstift-Anfrage bestätigt, dass der strittige Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon vor fast drei Monaten geändert wurde. Mit anderen Worten: Das Paderborner Einrichtungshaus hat schon vor dem gestrigen Prozess eingesehen, dass die frühere Gewährleistungsfrist rechtlich nicht o.k. war. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt hatte die Finke-Gruppe verklagt. Es ging darum, dass Kunden offensichtliche Schäden an der Ware innerhalb von 14 Tagen melden mussten. Gesetzlich vorgesehen sind zwei Jahre. Und so steht es jetzt auch in den AGBs von Finke.