Zwei Hausbesitzer in Borchen-Etteln müssen Windkraftanlagen in ihrer Nähe ertragen. Sie hatten gegen den Kreis Paderborn geklagt und hatten die Bau- und Betriebsgenehmigung für sieben Anlagen angefochten. Sie waren der Meinung, dass die Windräder zu nah an ihren Häusern gebaut wurden. Das Mindener Verwaltungsgericht sieht das anders und hat die Klagen abgewiesen, da die Anlagen mit 2,3 bzw. 2,5 Kilometer weit genug entfernt seien.