Die frühere Jugendherberge in Höxter kann weiter als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klagen von zwei Anwohnern abgewiesen. Sie hielten die Baugenehmigung für nicht rechtmäßig, da die Einrichtung in einem Wohngebiet liege und jetzt für deutlich mehr Lärm sorge. Laut Gericht handelt es sich bei dem Standort aber um einen Außenbereich. Deshalb gebe es für die Nachbarn keinen Anspruch auf besonderen Schutz.