Die Kolping-Bildungszentren als kirchliche Einrichtung dürfen das allgemeine Arbeitsrecht anwenden. Das hat das höchste katholische Gericht in Rom entschieden. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die meisten Einrichtungen im gesamten Kolping-Bildungswerk. Der Streit begann 2007: Die Paderborner Kolping-Bildungszentren verließen das kirchliche Arbeitsrecht, um unter allgemeinen Bedingungen Mitarbeiter zu beschäftigen. Der kirchliche Arbeitsgerichtshof entschied, dass der Ausstieg vom Bischof genehmigt werden müsste. Diese Einschätzung nahm die juristische Instanz in Rom nun zurück. Die Kolping-Bildungszentren seien eine kirchliche Einrichtung, könnten ihr Arbeitsrecht aber frei wählen. Mit dem Urteil bekommt laut dem Paderborner Kolpingwerk ein Großteil der 800 Mitarbeiter im gesamten Unternehmen mehr Geld.