Ein Vergleich soll den Streit um den Wohnort einer Paderborner Kirchenmitarbeiterin lösen. Das Generalvikariat fordert, dass die Gemeindereferentin aus dem Ortsteil Sande an ihren Arbeitsplatz in den Pastoralverbund Paderborn-Nordost umzieht. Dagegen wehrt sich die 37jährige. Eine Zweitwohnung im Pastoralverbund reicht der Kirche nicht. Das Landesarbeitsgericht in Hamm schlug einen Kompromiß vor: Das Generalvikariat nimmt eine Abmahnung zurück und die Sander Familie zieht innerhalb von zwei Jahren um. Beide Seiten haben vier Wochen Zeit, den Vorschlag anzunehmen.