Der Paderborner Kortison-Skandal wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das am Donnerstag verkündete Urteil eingelegt. Sie hält die zweijährige Bewährungsstrafe für zu gering - außerdem hatte sie ein lebenslanges Berufsverbot für die Paderborner Medizinerin gefordert. Die Ex-Ärztin hatte hunderten Patienten unerlaubt Kortison gespritzt. Ob die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision Erfolg hat und der Fall dann neu aufgerollt wird, entscheidet sich in den nächsten Wochen.