Eine Zivilkammer des Paderborner Landgerichtes hat vier Patienten einer Ärztin aus Paderborn-Neuenbeken Recht gegeben. Sie sollen mehrere tausend Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten. Die Kammer ist überzeugt, dass die Ärztin kortisonhaltige Spritzen gab, ohne dass die Patienten davon wussten. Dafür sprachen die typischen Behandlungsverläufe. Unter den Klägern waren am Nachmittag auch die Eltern von zwei Kindern, bei denen Kortison verboten ist.