Wegen Fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge muss sich heute ein Frau vor dem Paderborner Landgericht verantworten. Ihre Schönheitsbehandlung im Januar soll einer 29-jährigen das Leben gekostet haben. Die Kundin wollte eine Haarentfernung bei der Angeklagten machen lassen. Um die Schmerzen der Behandlung zu lindern, verabreichte die 43-jährige eine örtliche Betäubung. Eine Berechtigung für das Spritzen von Narkosemitteln hat die Kosmetikerin aber nicht. Die Injektion ging scheinbar daneben und eine Vene wurde angeblich so verletzt, dass der Wirkstoff in den Blutkreislauf geriet. Die 29-jährige erlitt einen Herz- Kreislaufstillstand und starb eine Woche später. Die Beschuldigte hüllt sich bis jetzt in Schweigen - auch der zuständige Staatsanwalt ist auf den heutigen Prozessbeginn gespannt.