Im Kosmetikstudio-Prozess am Paderborner Landgericht ist am späten Nachmittag ein Urteil gefallen. Die Angeklagte aus Lippstadt bekam für ihre tödliche Spritze 2 Jahre auf Bewährung. Außerdem muss ein Bußgeld von 10.000 Euro zahlen. Die 43-Jährige gestand, einer Kundin vor einer Haarentfernung ein Betäubungsmittel gespritzt zu haben. Die 29-Jährige starb später an den Folgen. Ein minderschwerer Fall von gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge, entschieden die Paderborner Richter. Schließlich handele es sich nicht um eine typische Gewalttat. Sie habe der Frau nur Schmerzen ersparen wollen. Und das Opfer habe der Betäubung zugestimmt. Der Vorfall könnte Folgen für die ganze Branche haben. Die Angeklagte hatte erklärt, dass es normal sei bei solchen Behandlungen unerlaubt Spritzen zu geben. Vielleicht ist das eine Warnung für andere Kosmetiker, so die Staatsanwaltschaft.