Einige Vermieter im Kreis Paderborn haben demnächst einen Fragebogen von der Kreisverwaltung im Briefkasten. Darin werden sie zu ihren Mietpreisen befragt. Der Kreis erhofft sich dadurch eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten.
Er ist nämlich gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten einer Wohnung für Hartz4- und Sozialhilfeempfänger zu übernehmen. Laut Bundessozialgericht ist das der Fall, wenn sich die Kosten am aktuellen Mietpreisniveau vor Ort orientieren. Aber was tatsächlich angemessen ist und wie hoch die Miete sein darf, das will der Kreis anhand der Vermieterbefragung herausfinden. Heißt: Was der Kreis demnächst dazu zahlt, hängt auch von den Fragebögen ab. Die Vermieter im Kreis Paderborn können die freiwillig ausfüllen und natürlich bleibt auch alles anonym. Die Großvermieter wurden bereits angeschrieben, jetzt gehen die Fragebögen an kleinere Wohnungsvermieter raus.