Der Kreis Paderborn begrüßt das Urteil zum massenhaften Töten von Küken in der Legenhennenzucht. Das Bundesverwaltungsgericht habe Rechtssicherheit geschaffen. Jetzt müsse aber mit Hochdruck daran gearbeitet werden, Alternativen praktikabel umzusetzen, so Landrat Müller. Der Kreis Paderborn wollte vier Brütereien aus dem Raum Delbrück das Töten männlicher Küken verbieten. Laut dem heutigen Urteil bleibt diese Praxis zulässig, aber nur solange, bis es marktreife Möglichkeiten gibt, das Geschlecht schon im Ei zu bestimmen.