Fünf Windräder in Borchen-Etteln müssen genehmigt werden. Das hat nach Angaben einer Zeitung das Mindener Verwaltungsgericht entschieden.
Der Kreis Paderborn hatte das Vorhaben unter anderem unter Berufung auf den Artenschutz versagt. In dem Gebiet, so der Kreis, befinden sich Rotmilane. Auch die Gemeinde Borchen erlaubte dem Unternehmen Westfalenwind nicht, die Windräder zu bauen. Die Begründung: Der Windpark liege außerhalb der dafür vorgesehen Gebiete. Das Gericht sah das jetzt anders. Darum können die Windräder jetzt gebaut werden.
Eine juristische Hürde gibt es allerdings noch. Der Kreis prüft eine Revision noch. Der Borchener Gemeinderat hatte das in seiner letzten Sitzung für den Fall der Fälle schon beschlossen. Vorher wolle man sich aber juristisch beraten lassen.