Die Biogasanlage in Lichtenau-Henglarn ist nicht sicher - zu diesem Ergebnis kommt der Kreis Paderborn in einer Stellungnahme an das Verwaltungsgericht Minden. Es gibt offenbar noch viele technische Mängel. In einem acht Seiten langen Papier dokumentiert der Kreis Paderborn seine Bedenken. So fehle eine funktionierende Leckerkennung für die unterirdischen Rohrleitungen. Auch wie das Grundstück entwässert wird, sei nicht geklärt. Aus Sicht der Paderborner Kreisverwaltung darf die Biogasanlage in Lichtenau-Henglarn deswegen nach dem zweiten Gülleaustritt Mitte August so nicht betrieben werden. Das Verwaltungsgericht Minden hatte das Gutachten angefordert, weil der Betreiber einen Eilantrag auf Inbetriebnahme der Anlage gestellt hatte. In dem Schreiben macht der Kreis Paderborn auch noch einmal deutlich, dass die Mängel dem Betreiber schon lange bekannt sind.