In Sachen Bilster Berg üben die Klägeranwälte jetzt scharfe Kritik an dem Brakeler Bundestagsabgeordneten Jürgen Herrmann. Der Christdemokrat hatte wegen der bisherigen Gerichtsentscheidungen gegen den Betrieb der geplanten Autoteststrecke in Bad Driburg-Pömbsen von „Verhinderungsrechtssprechung“ gesprochen. Das läßt aus Sicht der Anwälte befürchten, dass „das Verständnis des Abgeordneten von Rechtsstaat und Gewaltenteilung beklagenswert defizitär ist“. Es bestehe auch derzeit keine Veranlassung, den Termin für die mündliche Verhandlung in der Hauptsache am 28. August zu verlegen.