Die Anwälte von Paderborns Polizeichef Andreas Krummrey wollen das Urteil gegen den 61-jährigen anfechten. Sie kündigten an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision zu gehen. Am Nachmittag verurteilte das Landgericht Detmold Andreas Krummrey zu 13 500 Euro Geldstrafe – wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses.
Die Richter sind überzeugt, dass er einen befreundeten Polizeiarzt vor Ermittlungen warnte. Krummrey leugnet das. Trotz der Geldstrafe gilt er nicht als vorbestraft.