Angekündigtes Krankfeiern kann den Job kosten. Das Paderborner Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung eines Malers bestätigt, der nach einem Streit mit seinem Chef einen gelben Schein eingereicht hatte. Nach Informationen einer Zeitung sollte der Paderborner Maler als nächstes auf einer Baustelle in Hannover arbeiten. Weil er das nicht wollte, drohte der 51jährige, sich krankschreiben zu lassen und machte die Ankündigung auch wahr. Daraufhin bekam er die fristlose Entlassung. ? Zu Recht, sagt das Arbeitsgericht. Es wertete das Verhalten des langjährigen Mitarbeiters als Arbeitsverweigerung und Nötigung.