Im Streit zwischen dem Paderborner Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes und seinem eigenen Betriebsrat hat der Arbeitgeber eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Paderborner Arbeitsgericht hat den Antrag des DRK auf Zustimmung zu einer Kündigung zurückgewiesen.
Konkret geht es um die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, die seit 1992 für das DRK arbeitet. Der 58-Jährigen wurde vor Monaten gekündigt. Als Begründung wurden die Querelen um die letzte Betriebsratswahl angeführt.
Der Betriebsrat stimmte der Kündigung der Mitarbeiterin nicht zu – also brauchte der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitsgerichts. Allerdings sieht das Gericht ebenfalls keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung der Mitarbeiterin.
Eine Zustimmung seitens der Kammer blieb also aus – die 58-Jährige darf weiter normal beim DRK arbeiten.
Heute soll beim Paderborner Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes übrigens die nächste geplante Betriebsratswahl stattfinden.