Im Prozess vor dem Paderborner Landgericht gegen einen Paderborner Schmiedemeister hat es eine Wende gegeben: Nach den ersten Zeugenaussagen steht die Frage im Raum, ob der Angeklagte ein Handwerker oder ein Künstler ist. Als Künstler dürfte der 40-jährige Umsatzsteuer einbehalten – die Staatsanwaltschaft wirft ihm in diesem Punkt Steuerhinterziehung vor. Auch der Vorwurf – trotz Verbotes ein Gewerbe betrieben zu haben, könnte sich bei der Berufsbezeichnung Künstler als haltlos erweisen. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Der Anwalt des Paderborner Schmiedemeisters will unter Umständen einen Sachverständigen beantragen, der feststellt - ob der Angeklagte ein Künstler ist oder wie von der Staatsanwaltschaft erklärt, ein Handwerker.