Die Genehmigung des Kreises Höxter für höhere Lärmwerte und längere Betriebszeiten auf dem Bilster Berg ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden jetzt festgestellt. Es wies damit die Klage eines Landwirtes gegen die seit knapp zwei Jahre geltenden Bestimmungen auf der Autoteststrecke in Bad Driburg-Pömbsen zurück. Laut Verwaltungsgericht werden die Rechte des Landwirtes durch die höheren Grenzwerte nicht verletzt. So belege ein Schallschutzgutachten, das sich der Lärm für den Bauern nicht so stark erhöht habe, dass dort mit schädlichen Umwelteinwirkungen zu rechnen sei. Der an seinem Grundstück zu hörende Lärm läge innerhalb der zulässigen Werte. Der Kreis Höxter, der Kläger und die Betreiber des Bilster Berg Drive Resort hatten sich zuvor geeinigt, auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten. Der Rechtsstreit um die Lärmwerte auf der Autoteststrecke ist damit allerdings noch nicht beendet. Dem Verwaltungsgericht liegen noch weitere Klagen vor.