Kulturelle Einrichtungen und Projekte aus dem Hochstift können sich für eine Förderung vom Land bewerben. 750.000 Euro sollen für Orte der Kultur und Bildung im ländlichen Raum ausgegeben werden. Der Begriff ist bewusst breit gefächert.
Richtig, die Einrichtungen und Projekte gehen von Kirchen über Jugendzentren bis hin zum Theater. Wichtig ist, dass sie im ländlichen Raum angesiedelt sind. Deswegen können sich aus dem Kreis Höxter alle zehn Städte und Gemeinden für die Förderung bewerben. Im Kreis Paderborn sind die Paderborner Kernstadt sowie die Ortsteile Schloß Neuhaus und Sennelager davon ausgeschlossen. Laut Definition des Umweltministeriums zählen sie nicht zum ländlichen Raum. Wenn ein Projekt aus diesen Ortsteilen allerdings besonders relevant für das umliegende Land ist, ist eine Bewerbung trotzdem möglich. Einsendeschluss ist der 30. April.