Wegen irreführender Werbung muss ein auch im Hochstift tätiger Schlüssel-Notdienst eine hohe Geldstrafe zahlen. Das Paderborner Landgericht verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen das Lippstädter Unternehmen. Zusätzlich muss der Inhaber 20.000 Euro zahlen. Der Schlüssel-Notdienst hatte in einem Telefonbuch in Süddeutschland vorgegaukelt, mit einem ortsnahen Betriebssitz schnell und kostengünstig zu arbeiten. Diesen Sitz gab es aber gar nicht - Anrufe wurden stattdessen nach Lippstadt umgeleitet.