Der Geschäftsführer einer Großbäckerei im Kreis Paderborn muss wegen nicht eingehaltener Hygienevorschriften ein Bußgeld in Höhe von 16.500 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Paderborner Amtsgerichts hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
Im Jahr 2015 hatten Lebensmittelkontrolleure zwei Filialen der Großbäckerei besucht. Festgestellt wurden dabei gleich mehrere Verstöße. Verunreinigte Böden, Maschinenteile und Wände gehörten dazu. Noch schlimmer waren die Ansammlungen von Larven in Teilen der Küche in denen Mehl verarbeitet wurde. Über 100 Beanstandungen kamen so zusammen. Der Geschäftsführer wurde dazu aufgefordert, betroffene Lebensmittel zurückzurufen. Am nächsten Tag waren die allerdings teilweise immer noch im Handel. Einige Mitarbeiter waren über den Rückruf gar nicht informiert. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist jetzt rechtskräftig.