Im Fall um eine in Freiburg getötete Paderbornerin ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss wegen Mordes aus Hass auf Religion lebenslänglich hinter Gitter. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Das Freiburger Landgericht entschied, dass der 25-Jährige trotz einer Persönlichkeitsstörung voll schuldfähig ist und damit ist eine Unterbringung in der Psychiatrie rechtlich nicht möglich. Die Richter gehen außerdem davon aus, dass der Angeklagte die Tat geplant hat. Er selbst hatte ja auch zugegeben, seine Mitbewohnerin aus Paderborn im August vergangenen Jahres getötet zu haben. Die 31-Jährige war kurz vorher erst nach Freiburg gezogen und war sehr religiös. Sie war Christin und auch in der Kirche aktiv. Das habe ihr Mitbewohner zutiefst verachtet. Er erklärte, selbst Antitheist zu sein, er lehnt also jeden Glauben ab. Aus Verachtung hat er die Paderbornerin mit einem Messer erstochen. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine psychische Störung bescheinigt. Der 25-Jährige lebte vor der Tat wohl zurückgezogen, ohne menschliche Kontakte.