Am Verwaltungsgericht Minden wird heute ein ganz spezieller Fall verhandelt. Es geht um eine Paderborner Gymnasiallehrerin, die sich gegen eine Dienstanweisung ihrer Schule wehrt. Die Geschichte löst bei vielen Kopfschütteln aus. Ob zu Recht oder nicht, das müssen die Verwaltungsrichter klären. Die Schulkonferenz der betroffenen Paderborner Schule hatte im Oktober 2014 beschlossen, dass die Lehrer in den Kursen der Oberstufe ihre Klausuraufgaben selbst austeilen und dann ihren Schülern noch etwa eine halbe Stunde für Fragen zur Verfügung stehen müssen. Außerdem sollen sie laut der Dienstanweisung für die Dauer der Klausur erreichbar sein. Dagegen wehrt sich die Lehrerin, die als Teilzeitkraft an dem Gymnasium arbeitet. Ihre Begründung: das sei eine unangemessene Mehrbelastung für das gesamte Kollegium.