Das ist ein schwerer Schlag für die Stadt Paderborn und viele Ladeninhaber: Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Eilverfahren entschieden, dass verkaufsoffene Sonntag am zweiten Libori-Wochenende unzulässig ist. Sie gab damit der klagenden Gewerkschaft Verdi recht.
Das Problem war, dass die Erlaubnis der Stadt Paderborn auch für Geschäfte galt, die weit von der Innenstadt entfernt sind, zum Beispiel für das Südring-Center. Das gebe das Ladenöffnungsgesetz in NRW aber nicht her. Das Verwaltungsgericht erklärte die Erlaubnis der Stadt aber insgesamt und nicht nur teilweise für nichtig. Schließlich sei es den Richtern nicht möglich, selbst einen örtlichen Bereich für eine zulässige Sonntagsöffnung festzulegen.
Die Stadt und die Werbegemeinschaft akzeptieren die Entscheidung und werden keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Sie fordern stattdessen Nachbesserungen vom Gesetzgeber.