Ein Lichtenauer Bauer ist am Paderborner Landgericht mit einer Berufung gescheitert. Der Mann war wegen Tierquälerei zu einer Geldbuße verurteilt worden und erhielt ein Berufsverbot. Das Gericht sah es auch heute als erwiesen an, dass der Lichtenauer seine mehr als 80 Kälber und Milchkühe nicht artgerecht gehalten hatte. Die Tiere waren damals abgemagert, die Boxen der Kälber zu klein und der Boden war nicht genügend ausgestreut. Der Paderborner Richter ließ aber auch Milde walten: Das Berufsverbot könnte im Sommer aufgehoben werden, wenn sich die Zustände in den Stallungen in Lichtenau verbessern.