Im Streit um das massenhafte Töten von männlichen Küken in der Legehennenzucht haben zwei Brütereien aus dem Kreis Paderborn Recht bekommen. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bleibt diese Praxis zulässig, allerdings nur noch solange, bis alternative Verfahren praktikabel sind, um das Geschlecht des Kükens schon im Ei zu bestimmen. Die Richter hielten fest: Die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien sind allein kein "vernünftiger Grund" für das Töten der Küken.