In einem kuriosen Prozess hat die Paderborner Justiz einen Irrtum ausgebügelt. Ein Mann war wegen Drogenhandels in Paderborn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe war der Staatsanwaltschaft zu mild – im Berufungs-Prozess wurde sie auf 4 Jahre und 2 Monate Haft erhöht. Problem: Der Staatsanwaltschaft fiel auf, dass die Gesamtstrafe diesmal zu hoch war, weil sie vier Jahre nicht überschreiten darf. Also ging es am Paderborner Landgericht noch mal in die Berufung – mit dem Ergebnis, dass der Drogenhändler nun dreieinhalb Jahre absitzen muss.