Ein Rechtsstreit eines Mannes aus Bad Driburg-Erpentrup entwickelt sich endgültig zu einem Kuriosum. Eigentlich wollte sich der 51-Jährige nur an der Musterfeststellungsklage gegen VW beteiligen. Laut Bundesamt für Justiz ging sein Antrag im vergangenen Herbst aber einen Tag zu spät ein.
Dagegen legte der 51-Jährige Beschwerde ein, schließlich sagt ein Paragraph, dass sich die Frist um einen Tag verlängert, wenn der letzte Antragstag auf einen Sonntag fällt. Genau das war hier der Fall. Das zuständige Oberlandesgericht Köln befasste sich anschließend über Wochen mit der Beschwerde und kam schließlich zu dem Schluss: Der Mann aus Bad Driburg-Erpentrup hat Recht.
Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes legte wiederum das Bundesamt für Justiz Beschwerde ein. Deshalb prüft jetzt der Bundesgerichtshof, ob es dort verhandelt werden kann und muss. Die Musterfeststellungsklage gegen VW ist mittlerweile schon beendet.