Ein Bad Wünnenberger Lohnunternehmer darf jetzt doch mit seinem XXL-Mähdrescher über öffentliche Straßen fahren. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem Vergleich entschieden. Die Bezirksregierung hatte für andere überbreite Maschinen des Landwirts Ausnahmegenehmigung erteilt - jetzt aber festgestellt - die waren rechtswidrig. Deshalb gabs für den 3 Meter 90 breiten XXL-Mähdrescher ein Nein vom Amt. Das wollte der Bad Wünnenberger nicht akzeptieren - er habe bei der Anschaffung ja nicht wissen können, dass es dafür keine Genehmigung gebe. Also entschied das Gericht: Bis 2013 darf mit dem Ungetüm noch geerntet werden - dann aber nicht mehr.