Der Quellbereich der Altenau und der ehemalige Paddelteich in Lichtenau-Henglarn sind ab jetzt ein geschützter Landschafts-Bestandteil. Sie sind damit stärker unter Schutz gestellt, als das bisher der Fall war. Bäume, Sträucher oder sonstige Pflanzen dürfen dort nicht mehr entfernt oder beschädigt werden. Ein Gutachter bescheinigt dem Altenau-Gelände ein hohes Entwicklungspotenzial. Im letzten Jahr war es zweimal durch die dortige Biogasanlage zu Gülle-Verunreinigungen gekommen.