Im Prozess um eine brutale Messerattacke auf einen Jugendlichen in Borchen hat das Paderborner Landgericht eine Haftstrafe verhängt. Der Angeklagte muss wegen versuchten Totschlags für drei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Das Motiv des 20-Jährigen waren wohl Rachegelüste, weil der 15-Jährige ihn ein Jahr zuvor heftig verprügelt und damit ständig geprahlt hatte.
Ende Januar hat der Angeklagte dann ein Treffen vor dem Stephanus-Haus in Borchen arrangiert. Und da hat er mit einem extra geschärften Messer sechs Mal auf den Jugendlichen eingestochen. Das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Der 20-Jährige hat im Prozess erklärt, dass er seinen Widersacher nur verletzen wollte. Allerdings hatte er kurz nach seiner Festnahme bei der Polizei ausgesagt, dass er den 15-Jährigen töten wollte.
Und davon gehen auch die Richter aus. Die haben ihn aufgrund seiner Unreife aber nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das heißt, der Borchener kann während der Haft seine Lehre beenden.