Für den Messerangriff in einer Delbrücker Flüchtlingsunterkunft muss der Täter in die Psychiatrie. Das hat das Paderborner Landgericht am Nachmittag entschieden. Der angeklagte Syrer leidet unter einer schweren Psychose; er hört Stimmen und fühlt sich verfolgt.
Deshalb ist er schuldunfähig – und das Paderborner Gericht hat den 34-jährigen vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Wegen seiner Krankheit muss er aber in die Psychiatrie, bis ein Behandlungserfolg spürbar ist. Das kann dauern, weil der Mann aus Angst bisher jede Therapie ablehnt. Gleichzeitig stellt er eine Gefahr dar. –
Der Kriegsflüchtling hatte im vorigen Mai einen anderen Mann in einer Unterkunft in Delbrück-Hagen niedergestochen. Er befürchtete wohl, von seinem Opfer vergiftet zu werden. An die Tat kann er sich nicht erinnern.