Im Prozess um eine Verfolgungsjagd hat das Paderborner Landgericht den Angeklagten zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Eine Sicherungsverwahrung bleibt dem Paderborner erspart. Die Staatsanwaltschaft hatte sie gefordert.
Die Richter milderten die Strafe aber erheblich ab. So wurde der Paderborner nicht wegen räuberischer Erpressung verurteilt, sondern unter anderem wegen versuchten unerlaubten Gebrauchs eines Fahrzeugs. Er hatte sich auf der Flucht vor Polizisten auf den Rücksitz eines Autos gesetzt und den Fahrer aufgefordert Gas zu geben. Dabei hatte er auch ein Messer in der Hand. Das werteten die Richter aber nicht als Bedrohung. Zum Strafmaß hinzu kamen dann noch Schwarzfahren und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Im Gefängnis kennt sich der Verurteilte mittlerweile bestens aus. Alleine in den letzten zehn Jahren hat er acht darin verbracht. Vor dem Prozess hatte er schon 19 Vorstrafen.