Ab Januar erhalten rund 50 000 Menschen im Hochstift den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Sie bekommen dann wenigstens 8,50 Euro pro Stunde. Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG fordert, dass der Zoll die Einhaltung der Verdienstvorschriften kontrolliert. Sie rechnet fest damit, dass Arbeitgeber den Mindestlohn mit Tricks umgehen wollen. So werde es sicher zum Beispiel Unternehmer geben, die die Arbeitszeit kürzen und unbezahlte Überstunden fordern.
Die NGG schätzt, dass sich durch den Mehrverdienst die Kaufkraft der betroffenen Beschäftigten in unseren Kreisen rein rechnerisch um 97 Millionen Euro erhöht.