Für den sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen muss ein Mann aus Willebadessen 3000 Euro Geldbuße zahlen: Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und das Verfahren gegen den 62-Jährigen Betreuer eingestellt. In der Verhandlung gab er das verbotene Verhältnis zu einer geistig behinderten Frau zu.
Im Gerichtssaal erklärte der Willebadessener, er habe beim ersten Kuss die Kontrolle verloren. Der Angeklagte war in einer Behindertenwerkstatt in Höxter der Betreuer der 24-Jährigen. Zwischen beiden entwickelte sich ein intimes Verhältnis, dass der jungen Frau irgendwann zu viel wurde. Sie offenbarte sich ihrer Mutter. Während die Eltern ihrer Tochter die Vernehmungen ersparen wollten, schaltete die Werkstatt die Polizei ein. In der Verhandlung wurde deutlich, dass auch zwei andere Betreuer ein sexuelles Verhältnis mit der Frau gehabt haben sollen. In diesen Fällen gab es keine Anklage. Auch deshalb stellte das Gericht das Verfahren ein.