Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr bestimmte Vorschriften. Das wissen aber offenbar längst nicht alle Besitzer der elektrischen Tretroller. Der Paderborner Ordnungsdienst B.O.S.S. hat deshalb in der Innenstadt einen 50-Jährigen gestoppt.
Der Mann flitzte mit seinem E-Tretroller über den Paderborner Le-Mans-Wall. Bei der Kontrolle konnte er weder eine Betriebserlaubnis noch einen Versicherungsnachweis vorlegen. Ihm war auch nicht klar, dass er beides braucht. Den Roller habe er schon vor längerer Zeit in einem Warenhaus gekauft. Jetzt läuft gegen den 50-Jährigen eine Anzeige.
Die Paderborner Polizei weist deshalb darauf hin, dass E-Scooter versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge sind. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen mit maximal 20 Stundenkilometern nur auf Radwegen oder auf der Straße fahren. Außerdem ist eine Haftpflichtversicherung nötig.