Kurz vor Ostern wird es im Hochstift noch einmal besinnlich. Laut Gesetz ist Karfreitag nämlich ein stiller Feiertag. Da gelten für Veranstaltungen strenge Regeln. Von heute Abend 18 Uhr bis Samstag Morgen herrscht überall im Hochstift ein absolutes Tanzverbot – nur auf Privatpartys darf weiter gesteppt werden. Speziell an Karfreitag sind auch Märkte, Sportveranstaltungen oder Zirkusaufführungen nicht erlaubt – das gleiche gilt für Theateraufführungen. Selbst die Kinos in unseren Kreisen dürften eigentlich nur Filme zeigen, die für den Karfreitag freigegeben wurden. Grundsätzlich sollte jeder im Hochstift den stillen Feiertag respektieren und zum Beispiel auf Rasenmähen oder ähnlich laute Arbeiten verzichten. Ansonsten droht ein Bußgeld.