Ist die Angeklagte schuldfähig oder nicht? Um diese Frage ging es jetzt vor dem Paderborner Landgericht im Prozess um den mutmaßlichen Muttermord von Borchen. Ein Psychologe sagte aus - und das allein aufgrund der Aktenlage und der Zeugenaussagen, weil die Angeklagte keinen persönlichen Kontakt zuließ.
Nach den Erkenntnissen des Psychologen gebe es keinen Hinweis auf eine psychische Krankheit bei der Angeklagten. An ihrer Schuldfähigkeit gibt es laut Gutachten keinen Zweifel. Sollte die Tat wie in der Anklage beschrieben abgelaufen sein, handelte die Borchenerin durchaus orientiert und planvoll. Einen Tat im Affekt schließt der Experte aus. Allerdings sei die Angeklagte augenscheinlich eine pathologische Spielerin - das zeigten die hohen Schulden der 47-Jährigen.
Sie soll im September vergangenen Jahres ihre Mutter aus Habgier getötet haben. Ein Urteil wird wohl erst im Februar fallen.