Nach dem Urteil im sogenannten Muttermord-Prozess am Paderborner Landgericht will die Verteidigung Revision einlegen. Das erklärte Anwalt Christian Kemperdick im Radio Hochstift-Interview.
Laut dem Kölner Juristen will die Verteidigung insbesondere klären lassen, inwieweit die Feststellungen der Richter plausibel sind. Nur, weil etwas möglich ist, bedeute es nicht, dass es auch zweifelsfrei passiert ist, so Kemperdick auf Radio Hochstift-Anfrage.
Seine Mandantin, die 48-jährige Borchenerin, wurde gestern Nachmittag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Demnach hat sie ihre Mutter im Herbst 2019 umgebracht, um an ihr Geld zu kommen. Zum Tatzeitpunkt war sie mit 170.000 Euro verschuldet, weil sie zuvor jahrelang Geld in Online-Sportwetten verzockte.
Nach ihrer Festnahme bezichtigte sie ihren Ehemann als Mörder.