Die Gegner des beantragten Müllofens in Paderborn-Mönkeloh werfen einem Gutachter Befangenheit vor. Sie sehen sich jetzt durch eine Aussage des Oberverwaltungsgerichtes Münster bestätigt. Das erklärte in einem anderen Prozeß zum selben Sachverständigen, eine mögliche Befangenheit sei nicht von der Hand zu weisen. Im Mönkeloher MVA-Verfahren hatte der Guatchter mehrfach der Auffassung der Stadt Paderborn widersprochen. Die Müllofen-Gegner fordern die Bezirksregierung jetzt auf, den Mann abzubestellen