Der beinahe tödliche Schwimm-Unfall von Marienmünster- Vörden wird wohl kein Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Bislang kann die Staatsanwaltschaft keiner Person einen strafrechtlichen Vorwurf machen. Das berichtet eine Zeitung. Vor vier Wochen war ein 3jähriges Mädchen im Hallenbad beinahe ertrunken. Badegäste hatten das leblose Kind im Wasser bemerkt - der Vördener Schwimmmeister schaffte es dann die Kleine wieder zu beleben.