Mehr als eineinhalb Jahre nach einem schweren Unfall in Paderborn-Wewer ist der Fall jetzt auch juristisch aufgearbeitet.
Ein Unfallbeteiligter wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt.
Das Paderborner Amtsgericht wertete das Verhalten des Mannes als fahrlässige Körperverletzung. Schließlich sei der Wagen laut einem Gutachten im Dezember 2020 mit mindestens 96 km/h über die Barkhauser Straße in Wewer gefahren – erlaubt sind dort nur 70.
In Höhe der Straße Stemberg krachte der Borchener mit dem Auto eines Paderborners zusammen. Laut den Richtern trägt allerdings auch der Paderborner ein „erhebliches Mitverschulden“ – er habe die Vorfahrt des Borcheners missachtet.
Drei Menschen wurden bei dem Unfall einen Tag vor Heiligabend 2020 schwer verletzt – ein Opfer musste mit schwerem Gerät aus dem völlig zerstörten Auto befreit werden.