Wer einen Rechtsextremen ?Hohlkopf? nennt, macht sich nicht strafbar. Das hat die Paderborner Staatsanwaltschaft entschieden. Im Vorfeld der Nazidemo in Paderborn hatte der Chef der CDU-Mittelstandsvereinigung, Friedhelm Koch, die Neonazis als Hohlköpfe bezeichnet. Daraufhin stellte einer der Veranstalter Strafanzeige wegen Beleidigung. Nach Informationen der Neuen Westfälischen sieht der zuständige Staatsanwalt kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung. Die rechte Szene äußere so viele abstruse, rassistische und geschichtsfälschende Ideen, dass die Bezeichnung ?Hohlkopf? durchaus angebracht sei.