Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster beschert zwölf Kommunen im Hochstift viel Arbeit: ab Ende des Monats müssen die Gebühren für Schmutz- und Regenwasser getrennt erhoben werden, es darf keine Einheitsgebühr mehr geben. In unseren Kreisen sind davon Altenbeken, Bad Driburg, Bad Wünnenberg, Beverungen, Brakel, Büren, Delbrück, Höxter, Lichtenau, Marienmünster, Warburg und Willebadessen betroffen. Für die Städte und Gemeinden bedeutet das einen großen Aufwand: sie müssen alle Flächen, die in einen Regenwasserkanal entwässern, genau vermessen.