„Mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit wäre Susanne F. bei rechtzeitiger Behandlung nicht gestorben“ – das sagte der dritte Gutachter im Prozess um das mutmaßliche Folterpaar von Höxter-Bosseborn. Mit der Einschätzung des Neurologen sieht es für die Angeklagten jetzt noch düsterer aus.
Er stützt damit nämlich wieder die Anklage und die geht von Mord durch Unterlassen aus. Bei einem entsprechenden Urteil würde das für Wilfried und Angekliga W. ein höheres Strafmaß bedeuten. Der Gutachter erklärte: Bei dem Tod von Susanne F. kam es nicht auf die Behandlung im Krankenhaus an. Die Hirnblutung der 41-Jährigen sei behandelbar gewesen. Zum Tod habe die Verletzung erst in Kombination mit anderen Faktoren, wie einer Unterkühlung, geführt. Zwei andere Gutachter widersprachen sich zuvor in dieser zentralen Frage. Die Anklagten wollten die verletzte Susanne F. 2016 in ihr Zuhause in Niedersachsen bringen und hatten dann eine Autopanne. Dadurch flogen die Misshandlungen in Bosseborn erst auf.